Mütter in Not

Informationen zum Hilfsfonds „Mütter in Not“

Vergabekriterien für den Erzbischöflichen Hilfsfonds „Mütter in Not“

An den Hilfsfonds können sich nur Pfarreien oder Orte kirchlichen Lebens (z.B. Beratungsstellen) wenden. Wenn Sie als Mutter selbst in Not sind, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle (z.B. der Caritas) in Ihrer Nähe.

Der Erzbischof von Hamburg stellt den Hilfsfonds „Mütter in Not“ zur Verfügung, „um Menschen, die im Erzbistum leben, in außerordentlichen Notlagen eine besondere Unterstützung zuteil werden zu lassen. Dies gilt vor allem für (schwangere) Frauen und deren Familien. Voraussetzung der Unterstützung ist dabei, dass die gesetzlichen Ansprüche der Betroffenen ausgeschöpft sind und Hilfen aus dem sozialen Umfeld nicht in dem Maße zur Verfügung stehen, wie es notwendig wäre.

Lebensumstände

In einer außerordentlichen Notlage befinden sich Schwangere bzw. Mutter oder ein Vater, wenn eine gravierende Beeinträchtigung zu einer Überforderung führt oder die Existenzsicherung bedroht ist. Auslöser für die Überforderung oder die Existenzbedrohung können belastende Lebensumstände sein wie:

  • Notsituation durch Schwangerschaft
  • Arbeitslosigkeit
  • Ver- und Überschuldung
  • Finanzielle Engpässe infolge einer Ausbildungssituation
  • Situation als Alleinerziehende
  • Wohnungsprobleme, d.h. unzureichende und/oder desolate Wohnungssituation
  • Kinderreichtum
  • Krankheit, Behinderung und Todesfälle – besondere Familiensituationen

Die belastenden Lebensumstände haben nicht nur Konsequenzen für die Betroffene, sondern auch für das Leben Dritter (insbesondere der Familie). 

Keine eigenen Ressourcen

Für die Überbrückung bzw. Überwindung der Beeinträchtigungen stehen den Betroffenen selbst keine Ressourcen zur Verfügung.

Ressourcen in diesem Sinne sind:

  • Eigene Kraft und Motivation
  • Unterstützung durch die Familien und/oder das soziale Umfeld
  • Andere Stiftungsgelder und Sachleistungen, z.B. Bundesstiftung
  • Öffentliche Gelder und Sachleistungen

Die Unterstützungen durch die begleitende Beratung auch in Zusammenarbeit mit anderen Stellen oder Ehrenamtlichen als soziale Hilfe und die bewilligten Gelder aus dem Erzbischöflichen Hilfsfonds stellen als materielle Hilfe die eventuell. einzigen und letzten Möglichkeiten dar, diese außerordentliche Notlage zu überwinden.

Voraussetzungen der Gewährung von Unterstützungsleistungen

„Die Vergabe von Unterstützungen kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen die hilfebedürftige Person(en) der beantragenden Einrichtung persönlich bekannt ist/sind und sich in deren Beratung und/ oder Betreuung befindet/ befinden. Unterstützungen werden nur gewährt, wenn sie sich in ein individuell geplantes Maßnahmen-Konzept zur Überwindung der außerordentlichen Notlage einfügen.“

Wünschenswert sind darüber hinaus:

  • Entwicklung einer modifizierten Lebensgestaltung/-planung
  • Mobilisieren von Ressourcen, auch persönlicher Art
  • Umsetzung und Reflexion von Beratungszielen

Die Unterstützung aus dem Erzbischöflichen Hilfsfond ist eine flankierende Maßnahme der Beratungsarbeit und nicht umgekehrt.

Antrag und Unterlagen

  • Anträge an den Erzbischöflichen Hilfsfonds „Mütter in Not“ werden mit dem gültigen Antragsformular gestellt.
  • Bei Anträgen auf eine Unterstützung bis zu einer Höhe von € 500 ist in der Regel ein aussagefähig abgefasster Antrag für die Entscheidung ausreichend.
  • Bei Anträgen auf eine Unterstützung ab einer Höhe von € 500 soll in der Regel ein unterstützendes Votum des zuständigen Pfarrers oder der Einrichtungsleiter_in / Geschäftsführer_in der beantragenden Stelle beigelegt werden.
  • Bei Anträgen auf eine Unterstützung ab einer Höhe von € 800 sind zusätzlich geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung von Situation und Hilfebedarf beizulegen.
  • Gehaltsabrechnung, Bescheide über die Bewilligung von Leistungen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Kostenvoranschläge je nach Verwendungszweck

Unterstützungsleistungen

Vorrangig werden solche Anträge bewilligt, die in engem Zusammenhang mit Not- und Konfliktsituationen von (schwangeren) Frauen und deren Familien stehen. Dabei sollen die bewilligten Gelder helfen, eine konkrete Notlage des Alltags zu überwinden.

Mögliche Unterstützungsleistungen:

  • Erstausstattung bis zu einer Höhe von € 450 (pro Kind)
  • Einrichtung (z.B. Bett), Kinderwagen bis zu einer Höhe von € 300,- (pro Kind)
  • Medizinische Hilfen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
  • Einmalige Hilfe zum Leben € 450
  • Mietkautionen werden generell nur auf Darlehensbasis und gegen Erhalt einer Abtretungserklärung bewilligt.
  • Umzugs- und Renovierungskosten werden nur übernommen für Familienzuwachs oder bei gesundheitsgefährdendem Zustand der bisherigen Wohnung (einmalige Hilfe bei doppelter Miete durch Umzug)
  • Kauf von Waschmaschine, Kühlschrank u.ä. erfolgt nur über die beratende Stelle
  • In der Regel werden Kosten für Flug, Urlaub, Gerichtsprozess, Beerdigung bzw. Grabstein, nicht übernommen.
  • Kosten für Mütterkuren und/oder Kinder- und Jugendfreizeit werden nur in Ausnahmefällen übernommen
  • Laufende Kosten werden nicht übernommen, z.B. Telefonkosten, KiTa

Darlehen

Aus dem Erzbischöflichen Hilfsfonds werden zinslose Darlehen in der Regel bei Mietkaution vergeben.

Vor Auszahlung des Darlehenbetrages muss der Vergabestelle ein Vertrag mit Angaben von Beginn, Dauer und Höhe der Rückzahlung vorgelegt werden..

Bei Mietkautionen ist darüber hinaus eine Abtretungserklärung über den Betrag vorzulegen. Diese erlischt, sobald der Darlehensbetrag durch die Klientin zurückgezahlt worden ist. Alternativ kann die beantragende Stelle ein Sparbuch als Mietkaution einrichten.

Die Vergabestelle fordert jährlich einen Bericht über die Darlehensrückzahlungen an.

Die eingegangenen Rückzahlungen des jeweiligen Jahres sind auf das Konto des Erzbistums Hamburg unter Angabe der Antragskennung zu überweisen.

Das Erlassen der Darlehnsschuld, bei der keine Rückzahlung erfolgt ist, ist nur bei Eintreten veränderter Bedingungen und in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Sie möchten für den Hilfsfonds spenden?

Wir freuen uns sehr über Ihre Spende!

Kontoinhaber: Erzbistum Hamburg
IBAN: DE 37 4006 0265 0000 0051 51
Verwendungszweck: Mütter in Not

Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Grothe, stefanie.grothe@caritas-im-norden.de

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