Fördermittel Bonifatiuswerk

Neue Informationen für die Beantragung von Fördermitteln beim Bonifatiuswerk

Zu Projekten aus folgenden Bereichen können Anträge zur Förderung gestellt werden:

  • Kinder- und Jugendhilfehilfe
  • Verkehrshilfe
  • Bauprojekte
  • Glaubenshilfe

Die konkreten Informationen finden Sie direkt beim Bonifatiuswerk: Antragstellung | Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken

Bitte beachten Sie die regionalen Angebote und die allgemeinen Hinweise.

Bitte beachten Sie die neuen Fördervoraussetzungen im Blick auf das Vorliegen eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Weitere Hinweise finden Sie in den Ergänzungen zur Vergabeordnung.

Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.

Auf den neuen Formularen ist auch ein Hinweis, dass für Projekte, die 2022 beginnen, spätestens zum Projektstart ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vorliegen muss.

Förderregelungen …

… für die Ausbildung Ehrenamtlicher im Erzbistum Hamburg

Damit Ehrenamtlichen keine Kosten für Ihre Aus- und Fortbildung entstehen und Einrichtungen Menschen gezielt für Aufgaben qualifizieren können, hat das Erzbistum Hamburg Förderregelungen für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher erlassen. 

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Steuern, Steuerfreibeträge

Steuern und Steuerfreibeträge sind im Ehrenamt ein Thema, wenn z.B. Pauschalen (z.B. Übungsleiterpauschale) gezahlt werden oder Spenden in Form von Sachmitteln erbracht werden.

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