Je nach Aufgabe des Ehrenamtlichen, kann ein polizeiliches Führungszeugnis erwünscht oder sogar dringend notwendig sein.
Aus den Informationen des Bundesamtes der Justiz:
- „Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.“
- „Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Kita, Sommerlager, Firmunterricht).“
Das Bundesamt informiert ausführlich über die unterschiedlichen Arten und bereitet die Antragswege vor. Bitte klicken Sie bei Interesse hier.
Ehrenamtliche, die für Ihrer Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen, können dieses kostenfrei erhalten. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis nicht vorab. Das hat zwei Gründe:
- Führungszeugnisse müssen immer aktuell sein.
- Sie bekommen ein Schreiben der Pfarrei oder Einrichtung, aus dem genau hervorgeht, welches Führungszeugnis erforderlich ist.
Die Fachstelle Kinder und Jugendschutz informiert darüber, für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten im Erzbistum Hamburg ein Führungszeugnis benötigt wird. Bitte klicken Sie bei Interesse hier und lesen Sie §2 (4).
Ein Schreiben zur Vorlage bei ihrer Meldebehörde erhalten Sie in Ihrer Pfarrei, Gemeinde oder Einrichtung.