Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Damit Ehrenamtliche ohne Sorgen (aber mit Sorgfalt) ihren Aufgaben nachgehen können, sollte der Versicherungsschutz geklärt sein. Dies umfasst in der Regel Unfall-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen.

Da die Rechtsstände und Organisationsformen von Einrichtungen im Erzbistum Hamburg, bei denen Ehrenamtliche tätig sind, unterschiedlich sind, ist jeder Einrichtung zu empfehlen, den Versicherungsschutz vor Ort zu klären und zu dokumentieren. 

„Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit und bürgerschaftlichem Engagement“, unter diesem Titel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Broschüre herausgegeben, die zum Download bereitsteht und über die gesetzlichen Grundlagen informiert: www.bmas.de

Zur Unfall- und Haftpflichtversicherung hat das Land Hamburg weitere Informationen zusammengestellt und die Situation vor Ort geklärt. Wieder ist nicht alles nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg übertragbar, aber die Grundinformationen sind für alle hilfreich: www.engagement.hamburg.de

Das Erzbistum Hamburg hat für einige Einrichtungen die Organisation verschiedener Versicherungen übernommen u.a.:

  • Pfarreien und deren Kindergärten
  • BDKJ Diözesanverband sowie seine Mitglieds- und Regionalverbände,
  • Altenheime, die unter der Aufsicht des Erzbischöflichen Stuhls stehen


Das Erzbistum Hamburg hat in Zusammenarbeit mit dem Ecclesia Versicherungsdienst eine Infobroschüre über den Versicherungsschutz für das Erzbistum Hamburg erstellt. Im Abschnitt IV. 4 (Seite 19) geht es um den Versicherungsschutz für Ehrenamtliche.

Bei Fachfragen zum Thema Versicherung aus den o.g. Einrichtungen erreichen Sie den Ecclesia Versicherungsdienst über

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com