Pfarrpastoralrat

Der Pfarrpastoralrat ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium für pastorale Belange der Pfarrei.

Hauptaufgabe des Pfarrpastoralrates ist die Umsetzung und Verwirklichung der im Pastoralkonzept für die Pfarrei festgehaltenen Schwerpunkte, Haltungen und Ausrichtungen.

Zum Pfarrpastoralrat gehören

  • Pro Gemeindeteam ein_e Vertreter_in
  • Pro Gemeinde ein bis drei durch die Gemeindekonferenz entsandte Mitglieder
  • Pro Ort kirchlichen Lebens ein_e Vertreter_in
  • Ein Mitglied des Kirchenvorstandes
  • Ein bis drei Mitglieder aus dem Pastoralteam
  • Der Pfarrer

Detaillierte Erläuterungen finden sich im „Statut über pfarreiliche und gemeindliche Pastoralgremien im Erzbistum Hamburg“  im Abschnitt 7 in den §§ 22-26.

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